FSR-Fahrschule Röder
Marktplatz 14, 06108 Halle

Sonderfahrten

Die Sonderfahrten sind Teil der praktischen Grundausbildung, sie sind Pflichtfahrstunden. Hierzu zählen bei Ersterwerb 5 Überlandfahrt, 4 Autobahnfahrt und 3 Nachtfahrt. Bei einer Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A verringert sich die Zahl der Sonderfahrten auf 6 Stunden.

Keine Angst, diese Fahrten werden erst am Ende der Grundausbildung durchgeführt, wenn Sie garantiert schon sicher mit dem Fahrzeug umgehen können.

Haben Sie noch weitere Fragen oder wünschen detaillierte Informationen? Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail. 0345/1222368 oder fsr@fahrschule-halle.de